Unterstützungskasse
(rückgedeckte U-Kasse gegen laufende Beiträge)
Bei einer Unterstützungskasse (U-Kasse) erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein rechtlich bindendes Versorgungsversprechen (z. B. Altersrente). Die Erfüllung dieses Versprechens übernimmt eine U-Kasse. Die U-Kasse ist eigene rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Damit dem Arbeitnehmer dennoch die zugesagte Versorgung sicher ist, schließt die U-Kasse eine Versicherung (Rückdeckungsversicherung) auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Weil der Arbeitgeber die U-Kasse mit den Beiträgen für die Rückdeckungsversicherung versorgt, also die Beiträge trägt, wird er „Trägerunternehmen“ genannt. Im Leistungsfall zahlt die Rückdeckungsversicherung die Leistung an die U-Kasse, diese wiederum leitet diese Leistungen an die versicherte Person (= Arbeitnehmer) weiter.
Einige Vorteile der U-Kasse:
- Durch die Rückdeckungsversicherung sind alle versicherungstechnischen Risiken und auch die Kapitalanlage sowie spätere Rentenzahlungen vollständig aus dem zusagenden Betrieb ausgelagert.
- Für den Arbeitgeber ist der Verwaltungsaufwand einer U-Kasse gering.
- Der Durchführungsweg Unterstützungskasse (U-Kasse) hat keine Bilanzberührung beim Arbeitgeber.
- Die U-Kasse eignet sich für eine Vollversorgung eines Mitarbeiters im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
- Die U-Kasse eignet sich als Ergänzung einer bereits bestehenden Direktversicherung bei denen die maximale staatliche Förderung von 282,- € pro Monat (Stand 2022) ausgeschöpft ist. Durch eine U-Kasse kann noch einmal die gleiche Summe steuerlich gefördert für die Altersvorsorge angespart werden.
Eine Beratung des Unternehmens zum Thema U-Kasse sollte ein schlüssiges und solides Rückdeckungskonzept berücksichtigen. Falls eine U-Kasse neben einer Direktversicherung als zusätzlicher Durchführungsweg einer bAV genutzt werden soll, ist die Erstellung einer Versorgungsordnung unbedingt zu empfehlen.
Eine Beratung der zu versichernden Person zum Thema U-Kasse sollte die Themen ,,private Altersvorsorge“ und ,,Vermögensaufbau“ einschließen, damit sich für die versicherte Person ein schlüssiges und tragfähiges Gesamtkonzept ergibt.

