Versorgungsordnung

Die Versorgungsordnung (VO) ist ein individuell auf Ihr Unternehmen angepasstes Regelwerk, in dem die Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für alle Mitarbeiter verbindlich festgelegt wird. Die VO schafft Klarheit, Rechtssicherheit, Flexibilität und Vereinfachung in der Verwaltung. Sie erfüllt zudem in ihrer praktischen Umsetzung auch die gesetzlichen Vorgaben der bAV an den Arbeitgeber.

Die zu bewältigenden Aufgaben in der bAV reichen oft in andere Themen hinein. Eine unsachgemäß installierte oder nicht regelmäßig betreute bAV birgt mehr Risiken als Vorteile. Der Umfang der Risiken kann durchaus die Existenz eines Unternehmens bedrohen.

Lassen Sie mich Ihnen in einem ersten Gespräch die Kernpunkte eines bAV-Konzept inklusive einer VO in seinen Grundzügen vorstellen.

Auf der Basis Ihrer Wünsche und unter Berücksichtigung der Personalstruktur, der Personalpolitik und eventuell schon bestehender bAV-Verträge erstelle ich Ihnen eine passgenaue Versorgungsordnung und den Plan zu deren Installation in Ihrem Unternehmen. Dieser Plan umschließt auch die Korrektur von eventuell bereits bestehenden, ,,in Schieflage geratenen“ Pensionszusagen (= Direktzusagen).

Der Nutzen aus der Kombination einer VO und einer bAV für Ihr Unternehmen wird Sie überzeugen. Sie werden feststellen, dass eine individuell auf Ihr Unternehmen angepasste bAV entweder nur Vorteile hat, oder die Vorteile die Nachteile bei Weitem überwiegen.

Nach der Vorstellung der VO und der bAV entscheiden Sie über eine Umsetzung des Plans mit unserem Haus.

Gerne prüfe und optimiere ich auch eine bereits bestehende bAV-Situation (auch inkl. eventuell bestehender Versorgungsordnung) Ihres Unternehmens.