Betriebliche Kranken- und
Unfallversicherung (bKV & bUV)

Ergänzend zur berufsgenossenschaftlichen Unfall- und zur gesetzlichen Krankenversicherung können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern über eine Rahmenvereinbarung Unfallversicherungen und / oder Kranken-Zusatzversicherungen anbieten.

Diese Versicherungen sind Gruppenversicherungen. Versicherungsnehmer ist immer der Arbeitgeber, die Mitarbeiter sind versicherte Personen.

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Er kann die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
  • Die Verträge wirken sich positiv auf das Betriebsklima aus und dienen der Verbundenheit der Arbeitnehmer mit ihrem Unternehmen.

Vorteile für die Arbeitnehmer:

  • Betriebliche Unfallverträge gelten, genauso wie private Unfallversicherungen, auch außerhalb Arbeit zu jeder Zeit und an jedem Ort.
  • Betriebliche Kranken-Zusatzversicherungen lassen sich in gewissem Rahmen individuell anpassen. Besonders flexibel sind Tarife, die dem Versicherten ein definiertes finanzielles Budget zur Verfügung stellen, das von ihm frei für medizinische Zwecke genutzt werden kann.

Die Risiken der Altersarmut (Rentenversicherung), der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsversicherung) und des Todesfalls (Hinterbliebenenrente) können über die betriebliche Altersvorsoge (bAV) abgesichert werden.