Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet allen sozialversicherungspflichtig Angestellten die Möglichkeit, ihre eigene finanzielle Situation im Rentenalter zu verbessern – über die gesamte Bandbreite von der Ergänzung zur gesetzlichen Altersrente (z. B. Direktversicherung) bis hin zur Vollversorgung von Personen, die außerhalb des gesetzlichen Rentensystems stehen (Unterstützungskasse, Pensionszusage).
Der Einschluss einer Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenrente ist möglich. Besonders Personen, die aus gesundheitlichen Gründen diese beiden Risiken nicht privat versichern können, haben im Rahmen der bAV höhere Chancen auf eine Absicherung.
Eine bAV kann für alle Betriebsangehörigen vom Lehrling bis zum Gesellschafter-Geschäftsführer angeboten werden.
An die Geschäftsführer:
Jedes Unternehmen hat die gesetzliche Pflicht, ihren Mitarbeitern eine bAV anzubieten. Welche weiteren Pflichten aber auch welche Vielfalt an Vorteilen u. a. bei der Personalgewinnung und -förderung für Ihr Unternehmen in der bAV stecken, möchte ich Ihnen gerne aufzeigen. Ein auf Ihr Unternehmen abgestimmtes bAV-Konzept, das in einer Versorgungsordnung schriftlich festgehalten ist, sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit im Unternehmen.
An die Angestellten:
Die gesetzliche Altersrente in ihrer heutigen Form wird Ihren Rentenbedarf nicht decken, sie wird bestenfalls eine Art „Grundrente“ sein können. Die bAV ist eine Möglichkeit, Ihre Altersrente staatlich gefördert aufzubessern. Gerne erkläre ich Ihnen die Vor- und Nachteile der von Ihrem Arbeitgeber angebotenen bAV gegenüber anderen Vorsorgeformen und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot
to both employer and employee:
If you prefer English language, I would be happy to discuss the topic of company pension plans (bAV) with you in English.
