Direktversicherung
Die Direktversicherung (DV) ist mit Abstand die meist verbreitete Variante (= Durchführungsweg) der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
Eine DV wird immer von einem Arbeitgeber (= Versicherungsnehmer) zu Gunsten eines Arbeitnehmers (= versicherte Person) abgeschlossen. Für Sparbeiträge bis maximal 282,- € pro Monat (Stand 2022) ist die Direktversicherung der sinnvollste Durchführungsweg der bAV, weil sie durch ihre Flexibilität für den Arbeitnehmer besticht (Portabilität, Variabilität der Beitragshöhe, Variabilität in der Nutzungsphase, …). Ferner ist Sie der verwaltungsärmste Durchführungsweg der bAV.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet (!), seinem Arbeitnehmer zumindest die durch Entgeltumwandlung finanzierte (= Arbeitnehmer finanzierte) Direktversicherung anzubieten, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen (Betriebsrentengesetz, § 1a, BetrAVG). Ab dem 01.01.2022 muss der Arbeitgeber in jeden Direktversicherungsvertrag einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% des durch Entgeltumwandlung geleisteten Versicherungsbeitrags zahlen.
Weil in einer DV der Versicherungsnehmer nicht identisch mit der versicherten Person ist, sind immer zwei Beratungsgespräche vorgesehen.
Gespräch mit dem Arbeitgeber (= Versicherungsnehmer):
Hier bespreche ich die Vor- und Nachteile des Durchführungswegs der DV, ihrer Ausgestaltung und ihrer Finanzierungsform (Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- oder Mischfinanzierung). Die Pensionskasse und der Pensionsfonds werden als Alternativen zur DV ebenfalls besprochen.
Individuelles Beratungsgespräch mit jedem Arbeitnehmer (versicherte Person):
Hier bespreche ich die arbeitnehmerspezifischen Vor- und Nachteile der DV. Die Themen ,,private Altersvorsorge“ und ,,Vermögensaufbau“ werden berücksichtigt, damit sich für jeden Arbeitnehmer ein individuelles, schlüssiges und tragfähiges Gesamtkonzept seiner Altersvorsorge ergibt.

