Pensionszusage
Eine Pensionszusage (PZ) ist die Zusage eines Arbeitgebers über eine Altersversorgung an einen Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat die zugesagten Leistungen selbst zu erbringen, damit wird er zum Versorgungsträger. Der Arbeitgeber ist in der Wahl der Kapitalbildung zur Erfüllung der Zusage (= Rückdeckung) völlig frei. Die Aufwendungen zur Erfüllung der Zusage kann er steuerlich geltend machen
(= Rückstellung).
Die PZ ist einer von fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie wird häufig auch Direktzusage oder Versorgungszusage genannt.
Der Durchführungsweg der Pensionszusage (PZ) eignet sich neben dem der Unterstützungskasse
(U-Kasse) für eine Vollversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Während die Durchführungswege Direktversicherung (DV), Pensionskasse (PK) und Pensionsfonds (PF) nur bis zur Beitragshöhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (3384,- € pro Jahr, Stand 2022) staatlich gefördert werden, sind die möglichen Rückstellungsbeiträge in eine PZ prinzipiell nach oben offen.
Die PZ hat im Gegensatz zur U-Kasse eine Bilanzberührung. Sofern die PZ fachlich richtig konzipiert ist, führt die Bilanzberührung zu keinerlei Nachteilen für den Unternehmer. Die richtige Konzeption schließt die Art der Rückdeckung einer PZ mit ein. Es gibt unternehmensinterne Rückdeckungen (Unternehmenswerte, -gewinne, …) oder beliebige unternehmensexterne Rückdeckungen (Aktien, Edelmetalle, Versicherungen, …). Die Rückdeckungsvarianten, und damit die Erfüllbarkeit einer PZ, unterscheiden sich sehr deutlich hinsichtlich Sicherheit, Renditemöglichkeit, Renditerisiko und Besteuerung.
In einem Gespräch über eine PZ werde ich wegen der Bilanzberührung ein schlüssiges und solides Rückdeckungskonzept erstellen. In einer PZ können auch eine Hinterbliebenenabsicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitsabsicherung dargestellt werden. Ebenso werden in eine Beratung die Themen ,,private Altersvorsorge“ und ,,Vermögensaufbau“ einfließen, damit sich ein schlüssiges und tragfähiges Gesamtkonzept ergibt.

