Pensionszusage Neueinrichtung

Um eine Vollversorgung (= Gesamtheit des gewünschten bzw. notwenigen Altersvermögens/Altersrente) sicherzustellen, ist eine Pensionszusage (PZ) bei richtiger Gestaltung der mit Abstand effektivste Weg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Besonders Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Mitarbeitern in Führungspositionen wird die PZ häufig genutzt.

Bei der Neueinrichtung einer PZ sind sehr viele technisch/rechtliche Voraussetzungen wie auch die finanziellen Möglichkeiten des zusagenden Unternehmens zu berücksichtigen. Hier einige dieser Aspekte:

  • Ernsthaftigkeit
  • Finanzierbarkeit (Dynamiken)
  • Einhaltung der Angemessenheit
  • Einhaltung der Probezeit und Wartezeit
  • Erdienbarkeit
  • Biometrische Risiken (Berufsunfähigkeits-, Todesfallabsicherung)
  • Rentenbeginn
  • Schriftform der Zusage
  • Klarheitsgebot der Formulierung der Zusage
  • Ausschluss des wirtschaftlichen Widerrufsvorbehalt
  • Zusageart
  • Gesellschafterbeschluss

In einem Beratungsgespräch über eine PZ in Ihrem Unternehmen werde ich zunächst die Voraussetzungen einer möglichen Einrichtung erfassen und Ihnen die PZ mit ihren Vor- und Nachteilen in den Grundzügen erklären.

Wenn sie dann eine PZ planen, werde ich Ihnen in einem weiteren Gespräch ein Gesamtkonzept vorstellen, das neben dem Angebot von Finanzierungsvarianten auch alle technisch/rechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt. Zudem werden in eine Beratung die Themen ,,private Altersvorsorge“ und ,,Vermögensaufbau“ einfließen, damit sich ein schlüssiges und tragfähiges Gesamtkonzept ergibt.

Insgesamt sind bei der Neueinrichtung einer PZ so viele Aspekte zu berücksichtigen, dass eine Beratung durch einen unabhängigen Experten unabdingbar ist.