Gewerbliche Haftpflicht

Falls durch Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter, Ihre Produkte oder Ihre Beratung jemand Drittes geschädigt wird, kann dieser Dritte Ihnen gegenüber aufgrund gesetzlicher Haftungsgrundlagen den Schaden in voller Höhe geltend machen.

  • Eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) haftet bis zu Ihrem Unternehmenswert. Die Insolvenz des Unternehmens ist dann die unvermeidliche Folge eines großen Schadens.
  • Als Inhaber einer Personengesellschaft (Einzelunternehmen, KG, OHG, GbR) haften Sie über den Unternehmenswert hinaus mit Ihrem Privatvermögen in voller Höhe. Die Folge eines Schadens kann hier wesentlich gravierender ausfallen.

Die Absicherung eines Unternehmens gegen Haftpflichtansprüche ist deshalb besonders wichtig.

Umfang der Haftpflicht

Unternehmer haften ebenso wie Privatpersonen für die drei Schadenklassen „Personenschäden“, „Sachschäden“ und „Vermögensschäden“. Die Vielfalt möglicher Schäden und Schadenhöhen ist aber deutlich größer. Neben der „Schadenhaftung“ haftet ein Unternehmen im Gegensatz zu Privatpersonen zusätzlich nach der „Gefährdungshaftung“ für hergestellte Produkte. Des Weiteren haftet ein Unternehmen nicht nur gegenüber Dritten außerhalb des Unternehmens, sondern auch in verschiedenster Weise ins Unternehmen hinein, nach innen („Innenhaftung“).

Allein diese wenigen Punkte zeigen die Komplexität der gewerblichen Haftpflichtthematik. Die Unterstützung eines fachversierten Versicherungsmaklers ist bei der Suche nach der richtigen Versicherung sehr hilfreich, zeit- und kostensparend.

Wie sieht meine Hilfe in der Praxis aus?

Zunächst analysiere ich das Haftpflichtrisiko Ihres Unternehmens umfassend in einem persönlichen Gespräch. Eine Besichtigung der Betriebsstätte und, sofern vorhanden, eine Erfassung der Risiken selbst hergestellter Produkte vervollständigen das Risikoprofil. Daraus leite sich die Deckungssumme und der Deckungsumfang der gewerblichen Haftpflichtversicherung ab.

Für Neuverträge: Angebote verschiedener Versicherer werden eingeholt und auf inhaltliche Erfüllung der Vorgaben aus dem Risikoprofil geprüft. Die analysierten Ergebnisse werden Ihnen übersichtlich und verständlich vorgestellt.

Für bestehende Verträge: Die Erfahrung zeigt, dass bestehende Versicherungen sehr oft „Verträge von der Stange“ sind, mit Bedingungswerken, die die Besonderheiten Ihres Betriebs nicht erfassen. Sie bieten wenig, in Teilbereichen oft überhaupt keinen Schutz. Deckt der vorhandene Vertrag das bestehende Risiko nicht ab, wird vom Versicherer ein Nachbesserungsangebot erbeten und mit Angeboten anderer Versicherer verglichen.

Ob Neuverträge oder bestehende Verträge: In beiden Fällen gibt Ihnen eine auf Situationsanalyse und Fakten basierte Entscheidung Sicherheit.

Die Vielschichtigkeit der gewerblichen Haftpflicht spiegelt sich auch in der Vielzahl ihrer Haftpflichtprodukte wider:

  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Betriebsstättenhaftpflicht
  • erweiterte Produkthaftpflicht
  • Vermögensschadenhaftpflicht (Beratungsschadenhaftpflicht)
  • IT-Haftpflicht
  • Haftpflicht für Gesellschaftsorgane (D&O Versicherung)
  • Haftpflicht für Gewerbeimmobilien und -grund
  • Fuhrparkhaftpflicht